Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Alle Unternehmen haben über eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen. Wie die Unternehmen ihre Aufbau- und Ablauforganisation ausgestalten, ist ihnen grundsätzlich freigestellt. Jedoch muss die Organisationsstruktur transparent sowie hinsichtlich der Art, dem Umfang und der Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken angemessen sein.

Zu berücksichtigen sind zudem weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen. Hierzu gehören beispielsweise eine klare Zuweisung und angemessene Trennung der Zuständigkeiten, Anforderungen an die Reichweite des Vier-Augen-Prinzips für wesentlichen Entscheidungen, die Einrichtung von vier objektiven und unabhängigen Schlüsselfunktionen, eine nachvollziehbare Dokumentation und die Erstellung angemessener Notfallpläne.